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Maßnahmen zur Minderung der Geruchsemissionen
Im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kläranlagen treten immer wieder Geruchsprobleme auf. Besondere Emissionsquellen sind hierbei die Anlagenteile Rechen und Sandfang sowie die Bauwerke der Schlammbehandlung.
Die als Emissioinsquellen idendifizierten Bauwerke sind, wenn alle anderen vorbeugenden Maßnahmen versagen, vorzugsweise zu kapseln und mit Luftleitungen an Abluftbehandlungsanlagen anzuschließen. Gegenwärtig bestehen vielfältige Möglichkeiten zu Minderungsmaßnahmen. Von diesen wird in Bezug auf die Emissionsminderung im weiteren auf die Abluftbehandlung mittels oxidativer Entfernung durch Photoionisationsanlagen mit nachgeschalteter physikalischer Behandlung durch Aktivkohlefilter eingegangen. Andere Maßnahmen bezüglich der Emission z.B. durch Vermeidung und Verminderung der Geruchsstoffausstrahlung (Stichworte: Turbulenz, emittierende Oberflächen, Verfahrensumstellung) sind Gegenstand weiterer Betrachtungen.
Vorbemessung: Voraussetzung sind immer Angaben über die relevanten Geruchsstoffe in der zu behandelnden Abluft. Liegen diese noch nicht vor, kann die Abluft auf Basis von Durchschnittswerten kommunaler Anlagenkomponenten vorbemessen werden. Als summarische Wirkgröße wird die Geruchsstoffkonzentration gemäß DIN EN 13725 gemessen. Mit ihr kann der Erfolg einer Abluftbehandlungsmaßnahme überprüft werden. Behördliche Auflagen über die zu erzielenden Ergebnisse sind zu berücksichtigen. Wichtige Einzelstoffe in der Abluft sind H2S, NH3, Mercaptane (organische Verbindungen mit SH-Gruppen), Dimethyle (schwefelhaltige Verbindungen) sowie allgemein Kohlenwasserstoffe. Die Parameter dieser Stoffe sind zur wirtschaftlichen Auslegung einer Anlage erforderlich und müssen im Rahmen der Detailplanung als Messwert vorliegen.
Als weiterer Messwert ist die auf die Oberfläche bezogene Emission in GEE/(m2xh) heranzuziehen. Die Planung der Luftwechselzahl bestimmt die künftig erwartete Konzentration der Stoffe. Hierbei bedeuten höhere Luftwechsel niedrigere Konzentrationen und damit technisch sichere Abluftbehandlung. Niedrigere Luftwechsel und ansteigende H2S-Konzentrationen auf 100 ppm und höher können zu einer zweistufigen Anlage mit höheren Investitionen führen. Die Luftwechselzahl wird weiterhin davon beeinflußt, ob die Bauwerke dem Aufenthalt von Menschen dienen (nicht begehbar, zu Wartungszwecken begehbar, Arbeitsplatz). Diesbezüglich sind Anforderungen aus Sicht des Arbeitsplatzgrenzwertes AGW (früher: MAK) zu beachten.
Aus konstruktiver Sicht ist für die Bemessung des Luftvolumenstroms auch die Erfassungsgeschwindigkeit für die geruchsbeladenen Partikelchen zu beachten. Dabei sind die Anordnung der Absaugstelle (zentral, Randlage) sowie die geplanten und diffusen Zuluftöffnungen zu berücksichtigen.
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