HOAI 2009 

Die neue HOAI 2009!
Änderungen und Neuerungen aus Sicht eines Ingenieurs.

Endlich hat sich der Gesetzgeber nach 13 Jahren(!) zu der schon lange überfälligen Novellierung der HOAI durchgerungen.
Wie lange diese Novelle gültig bleibt, ist jedoch ungewiss. Der Bundesrat hat diese Verordnung nur mit der Auflage, innerhalb eines Jahres durch die Bundesregierung eine erneute Überprüfung durchzuführen, angenommen.

Hier einige Änderungen:

Abkoppelung der Baukosten von den Honoraren:
Kurz formuliert: Es gibt nur noch die Kostenberechnung (soweit nicht vorliegend die Kostenschätzung). Damit wird nachdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass die Ingenieure kein Interesse an einer Baukostensteigerung haben, da nun auch nach Bauende die Kostenberechnung gilt.
Da aber bei einem Ingenieurbauwerk am Anfang noch keine Planung da ist, müsste der Bauherr somit "blanko" beauftragen. Deshalb hat sich der Gesetzgeber in §6 (2) eine Baukostenvereinbarung ausgedacht.
Das geht ganz einfach: Der Bauherr beschreibt vollständig und erschöpfend das gewünschte Objekt und vereinbart mit dem Ingenieur einvernehmlich nachprüfbare Baukosten!?!

Keine verordneten Stundensätze
Die Ingenieure sind nunmehr gehalten, Ihre tatsächlichen Stundensätze sorgfältig zu kalkulieren und mit dem Bauherrn zu vereinbaren. Wie überall im Dienstleistungssektor ist also dem Bauherrn die Preisliste mitzuteilen.

Wegfall der örtlichen Bauüberwachung
Im Gegensatz zur bisherigen HOAI ist die örtliche Bauüberwachung nicht mehr preisrechtlich verordnet.
Die Leistungen können (wie jede Dienstleistung nach BGB) dem Ingenieur nach einvernehmlicher Aushandelung des Preises in Auftrag gegeben werden. Die individuelle Kalkulation nach den tatsächlichen Stundensätzen der Ingenieure führt künftig zu einer aufwandsgerechten Vergütung. Dem Bauherrn bietet sich hierdurch eine exakte Kontrolle, ob und in welchem Umfang der Ingenieur auf der Baustelle anwesend war.

Wann gilt die neue Preisvorschrift?
Die Verordnung gilt für Leistungen, die nach dem Inkrafttreten vertraglich vereinbart werden.

Dipl.-Ing. Frank Waermer
- Beratender Ingenieur -